ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN - Valet Parking

Artikel 1 - Definitionen

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die folgenden Definitionen:

AmstelPark B.V.: die private Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Kunde: die natürliche oder juristische Person oder Personengesellschaft, die die Dienstleistungen von AmstelPark B.V. in Anspruch nehmen möchte und hiermit einen Vertrag mit AmstelPark B.V. abschließt.

Vertrag: der zwischen dem Kunden und AmstelPark B.V. geschlossene Vertrag.

Dienstleistung: die Erfüllung des Vertrags mit AmstelPark B.V., d.h. die Bereitstellung von (Valet-)Parkdienstleistungen

Website: die Websites von AmstelPark B.V.: cruiseparkeren.nl und www.bijschipholparkeren.nl, sowie über eine Website von Wiederverkäufern von AmstelPark B.V.

Fahrzeug: das Kraftfahrzeug, das der Kunde AmstelPark B.V. in Verwahrung gibt oder auf einem Gelände von AmstelPark B.V. parkt/geparkt hat.

Artikel 2 - Anwendungsbereich

Diese allgemeinen Bedingungen gelten für alle Angebote, Offerten und Verträge von AmstelPark B.V. und dem Kunden, wobei die Anwendbarkeit der vom Kunden verwendeten allgemeinen Bedingungen ausdrücklich ausgeschlossen wird

Von diesen Bedingungen kann nur abgewichen werden, wenn dies zwischen den Parteien im Vertrag schriftlich vereinbart wurde. Diese Bedingungen gelten auch für alle Verträge mit AmstelPark B.V., bei denen zur Ausführung durch AmstelPark B.V. Dritte eingeschaltet werden.

Die Nichtigkeit und/oder Anfechtbarkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Gültigkeit der anderen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nicht nichtig oder anfechtbar sind. Die Parteien werden sich zu diesem Zeitpunkt beraten, um neue Bestimmungen zu vereinbaren, die an die Stelle der nichtigen oder anfechtbaren Bestimmungen treten, wobei, wenn und soweit möglich, der Zweck und der Sinn der ursprünglichen Bestimmung beibehalten werden soll.

Artikel 3 - Der Abschluss des Abkommens

Verträge kommen in dem Moment zustande, in dem der Kunde das Angebot von AmstelPark B.V. durch Registrierung auf der Website annimmt oder in dem Moment, in dem der Kunde der von AmstelPark B.V. zugesandten Auftragsbestätigung zustimmt, es sei denn, dass der Kunde aufgrund störender Umstände nicht in der Lage war, der Auftragsbestätigung zuzustimmen und/oder AmstelPark B.V. den Vertrag tatsächlich erfüllt hat und dies dem Kunden bekannt ist oder hätte bekannt sein müssen.

Jedes Angebot, das AmstelPark B.V. dem Kunden in irgendeiner Form macht, ist in jeder Hinsicht immer freibleibend und kann von AmstelPark B.V. innerhalb von fünf Werktagen nach Annahme durch den Kunden widerrufen werden. Mündliche Angebote von AmstelPark B.V. sind nicht bindend, es sei denn, sie werden von AmstelPark B.V. schriftlich bestätigt.

Aus eventuellen Schreib- und/oder Druckfehlern in den Angeboten von AmstelPark B.V. können vom Kunden und/oder Dritten keine Rechte abgeleitet werden.

Artikel 4 - Buchungswebsite

Wenn der Kunde das Angebot von AmstelPark B.V. durch eine Buchung auf der Website annimmt, kommt in diesem Moment ein Vertrag zustande, es sei denn, AmstelPark B.V. nimmt die Buchung des Kunden nicht an und teilt dies dem Kunden mit, ohne dass AmstelPark B.V. verpflichtet ist, dem Kunden Gründe mitzuteilen.

Buchungen über die Website können bis zu 1 Stunde vor der zu erbringenden Dienstleistung vorgenommen werden. Buchungen innerhalb von 1 Stunde vor der zu erbringenden Leistung können nur telefonisch vorgenommen werden, woraufhin der Kunde eine von ihm zu bestätigende E-Mail erhält.

Die Registrierung auf der Website ist erst möglich, nachdem der Kunde angegeben hat, dass er diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen erhalten hat und mit deren Inhalt einverstanden ist.

Der Kunde ist verpflichtet, seine für die Buchung verlangten Angaben vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen. Der Kunde ist über 18 Jahre alt.

Nach der Buchung erhält der Kunde eine Bestätigungs-E-Mail von AmstelPark B.V.. Wenn die Angaben in der Bestätigungs-E-Mail falsch und/oder unvollständig sind, muss der Kunde dies bis zu 24 Stunden vor der Erbringung der Dienstleistung schriftlich melden.

Mit der Registrierung auf der Website erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass seine (persönlichen/adressbezogenen) Daten von AmstelPark B.V. gespeichert werden und dass die Daten für die Zusendung von Angeboten und Nachrichten von AmstelPark B.V. verwendet werden können. Der Kunde kann sich abmelden, indem er eine E-Mail an info@cruiseparkeren.nl schickt.

Artikel 5 - Ausführung der Vereinbarung

AmstelPark B.V. wird sich bemühen, den Vertrag nach bestem Wissen und Gewissen zu erfüllen, entsprechend dem, was im Rahmen der AmstelPark B.V. übertragenen Aufgabe erwartet werden kann, und wird bei der Erbringung der Dienstleistung alle gebotene Sorgfalt walten lassen. Bei der Verpflichtung von AmstelPark B.V. handelt es sich um eine Verpflichtung zum besten Bemühen, nicht um eine Ergebnisverpflichtung.

AmstelPark B.V. und der Kunde müssen sich gegenseitig jederzeit über Umstände und Entwicklungen informieren, von denen der jeweils andere im Hinblick auf die ordnungsgemäße Ausführung des Vertrags Kenntnis haben muss. Der Kunde ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten verantwortlich, die AmstelPark B.V. von ihm oder auf seine Bitte hin von einem Dritten zur Verfügung gestellt werden.

Der Kunde wird AmstelPark B.V. stets die Möglichkeit geben, die Dienstleistung ordnungsgemäß zu erbringen, einschließlich der Bereitstellung der von AmstelPark B.V. angeforderten Informationen und/oder relevanten Informationen.

AmstelPark B.V. ist berechtigt, bestimmte Tätigkeiten durch Dritte ausführen zu lassen, ohne dass es der Zustimmung des Kunden bedarf. Der Kunde ist nicht berechtigt, Arbeiten selbst oder durch Dritte ausführen zu lassen, die zum Auftrag an AmstelPark B.V. gehören oder gehören könnten.

Artikel 6 - Parken, Rückgabe und Abholung des Fahrzeugs

Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ist der Kunde verpflichtet, AmstelPark B.V. die Rückgabe- und Abholzeit des Fahrzeugs mitzuteilen. Eine Änderung dieser Daten und Zeiten ist bis zu 24 Stunden vor Erbringung der Dienstleistung möglich. Im Falle von unvorhergesehenen Umständen, wie z.B. einer Änderung der Flugzeiten, ist der Kunde verpflichtet, AmstelPark B.V. diese Umstände so schnell wie möglich schriftlich, per E-Mail an info@cruiseparkeren.nl oder telefonisch vor der Ausführung der Dienstleistung mitzuteilen.

Der Kunde ist verpflichtet, AmstelPark B.V. telefonisch unter der von AmstelPark B.V. angegebenen Telefonnummer darüber zu informieren, dass AmstelPark B.V. das Fahrzeug zum gewünschten Zeitpunkt, 25 Minuten vor der gewünschten Ausführung der Dienstleistung von AmstelPark B.V., in Empfang nehmen soll.

AmstelPark B.V. wird sich dann bemühen, das Fahrzeug zum gewünschten Zeitpunkt in Empfang zu nehmen. AmstelPark B.V. ist es jedoch gestattet, diese Zeit um maximal 30 Minuten zu überschreiten. Dies gilt nicht im Falle höherer Gewalt oder unvorhergesehener Umstände, wie z.B. Verspätungen bei Flugzeiten und/oder (Start-)Defekten am Fahrzeug und/oder verkehrstechnischen Umständen, unabhängig davon, ob diese auf staatliche Maßnahmen zurückzuführen sind oder nicht.

AmstelPark B.V. nimmt ein Fahrzeug in Verwahrung, wenn die Zahlung gemäß der Reservierung erfolgt ist. Wenn die Zahlung noch nicht erfolgt ist, muss der Kunde diese Verpflichtung noch durch eine Pin-Zahlung oder Barzahlung bei der Rückgabe des Fahrzeugs erfüllen. Wenn keine Zahlung erfolgt ist, wird AmstelPark B.V. das Fahrzeug nicht in Verwahrung nehmen.

Alle Mitarbeiter von AmstelPark B.V. haben einen AmstelPark B.V. Ausweis. Der Kunde ist dafür verantwortlich, diesen Ausweis zu überprüfen und das Fahrzeug den Mitarbeitern von AmstelPark B.V. auszuhändigen.

Der Kunde muss das Fahrzeug bei der Rückgabe sofort auf eventuelle Schäden oder Veränderungen im Vergleich zum Zeitpunkt der Rückgabe überprüfen. Sollte das Fahrzeug beschädigt sein, muss der Kunde dies auf dem von ihm zu unterzeichnenden Quittungsformular vermerken (oder vermerken lassen). Andernfalls verliert der Kunde sein Recht auf Reklamationen und/oder Ansprüche wegen möglicher Schäden gegenüber AmstelPark B.V.. Aufgrund der Umstände bei der Abfahrtspassage und der Arbeit, die die Mitarbeiter von AmstelPark B.V. bereits leisten müssen, ist es nicht möglich, eine detaillierte Schadensaufnahme durchzuführen. Der Kunde sollte daher bei der Fahrzeugübergabe eigene Bilder des Fahrzeugs machen und diese bei der Meldung eines möglichen Schadens als Beweis dafür vorlegen, dass der gemeldete Schaden bei der Fahrzeugübergabe nicht vorhanden war. Bilder, die nicht am Flughafen aufgenommen wurden, werden nicht als Beweismittel akzeptiert. Bitte beachten Sie, dass AmstelPark B.V. für Schäden an Fahrzeugen nur gemäß den Bestimmungen von Artikel 10 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen haftet.

Der Kunde muss dem Mitarbeiter von AmstelPark B.V. bei der Übernahme des Fahrzeugs seinen Vertragsteil und einen Identitätsnachweis vorlegen können. AmstelPark B.V. ist berechtigt, eine Fotokopie dieses Identitätsnachweises anzufertigen. Wenn der Kunde sich nicht ausweisen kann, ist AmstelPark B.V. berechtigt, das Fahrzeug erst dann an den Kunden zurückzugeben, wenn der Kunde sich ausweisen kann.

Der Kunde trägt die volle Verantwortung für alle Bußgelder, die aufgrund einer Überschreitung der angegebenen Parkzeit und/oder Rückgabezeit um mehr als 30 Minuten anfallen. AmstelPark B.V. übernimmt daher keine Verantwortung und ist nicht für eine Entschädigung haftbar.

Artikel 7 - (Sonstige) Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug kaskoversichern zu lassen und während der Vertragsdauer versichert zu halten, es sei denn, der Kunde kann nachweisen, dass das Fahrzeug nicht kaskoversicherbar ist.

Der Kunde ist gebunden:

sicherstellen, dass alle Geräte (Elektronik) im Fahrzeug ausgeschaltet sind, wenn er/sie das Fahrzeug an AmstelPark B.V. zurückgibt. Wenn das Fahrzeug des Kunden während der Verwahrungszeit nicht funktioniert / nicht anspringt, geht dies vollständig zu Lasten und auf Risiko des Kunden.

bei der Rückgabe des Fahrzeugs die Identität des Mitarbeiters von AmstelPark B.V. durch Vorzeigen seines Fahrerausweises zu überprüfen. Wenn der Kunde das Fahrzeug an eine Person übergibt, die keinen Fahrerausweis vorgelegt hat, geschieht dies auf Risiko und Rechnung des Kunden.

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Artikel 8A - Beschwerden

Beschwerden über die Erbringung der Dienstleistung müssen vom Kunden auf dem von ihm bei der Rückgabe des Fahrzeugs zu unterzeichnenden Quittungsformular mitgeteilt werden, andernfalls wird der Kunde seine Rechte auf Reklamationen und/oder Ansprüche in Bezug auf mögliche Beschwerden gegenüber AmstelPark B.V. geltend machen.

AmstelPark B.V. wird die Beschwerde innerhalb von 14 Tagen nach Unterzeichnung des Empfangsformulars schriftlich beantworten, indem es eine Antwort an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse schickt.

Wenn Beschwerden nach Ansicht von AmstelPark B.V. begründet sind, bietet AmstelPark B.V. dem Kunden eine Entschädigung an, die AmstelPark B.V. für angemessen hält, wobei diese Entschädigung niemals den Betrag übersteigen darf, den der Kunde AmstelPark B.V. für die Erbringung der Dienstleistung gezahlt hat.Artikel 8B - Reklamationsregelung1. In diesem Reklamationsverfahren gelten die folgenden Definitionen:

ein Beschwerdeführer

Die natürliche oder juristische Person, die eine Beschwerde einreicht. Der Beschwerdeführer kann sein:

- der Kunde

- einen Vertreter im Namen des Kunden

- Verwandte(r) eines verstorbenen Kunden

b Reklamation

eine Beschwerde sein kann:

- ein Ausdruck der Unzufriedenheit mit dem Service

- einen Haftungsanspruch für erlittene Schäden

c Streitfall eine Beschwerde, die, nachdem sie in Übereinstimmung mit diesen Bestimmungen behandelt wurde, nicht zur Zufriedenheit des Beschwerdeführers gelöst wird und der Kunde sie nicht beilegt.

d Urteil eine schriftliche Antwort, die eine Stellungnahme oder Mitteilung zu einer Beschwerde im Namen des Parkplatzanbieters enthält. Ein solches Urteil kann vorläufiger oder endgültiger Natur sein.

  1. Zielsetzung des Beschwerdeverfahrens

Das Beschwerdeverfahren zielt darauf ab:

eine effektive und niedrigschwellige Entgegennahme und Bearbeitung von Unzufriedenheit und Beschwerden mit dem Ziel, die Beschwerde zu lösen;

die Qualität der Dienstleistungen des Unternehmens zu verbessern, falls erforderlich;

  1. Einreichung einer Unzufriedenheitsbekundung und/oder einer Beschwerde

Bei Beschwerden wendet sich der Beschwerdeführer zunächst an den Dienstanbieter (juristische Person)

Der Beschwerdeführer oder sein Vertreter reicht die Beschwerde schriftlich/per E-Mail direkt bei dem Unternehmen ein.

Das Unternehmen wird sich innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Beschwerde mit dem Beschwerdeführer in Verbindung setzen. Wenn der Kontakt nicht zu einer angemessenen Lösung der Beschwerde führt, wird der Beschwerdeführer oder sein Vertreter über die Möglichkeit informiert, die Beschwerde an den Schlichtungsausschuss der Stiftung weiterzuleiten.

Das Unternehmen und der Beschwerdeführer oder sein Vertreter werden versuchen, in gegenseitigem Einvernehmen eine zufriedenstellende Lösung zu finden.

  1. Zulässigkeit

Die Beschwerde des Beschwerdeführers wird für unzulässig erklärt, wenn:

eine Beschwerde betrifft nicht eine erbrachte Dienstleistung

eine Beschwerde von einer Person eingereicht wird, die nicht zum Kreis der Personen gehört, die gemäß Artikel 1 des Beschwerdeverfahrens berechtigt sind, eine Beschwerde einzureichen.

Wenn die Beschwerde andere als das Unternehmen betrifft.

  1. Bearbeitung von Beschwerden

Nach Erhalt der schriftlichen Beschwerde setzt sich das Unternehmen mit dem Beschwerdeführer in Verbindung, um in Absprache mit ihm zu entscheiden, wie die Beschwerde am besten behandelt werden kann.

Bei der Bearbeitung der Beschwerde wird der Sachbearbeiter des Unternehmens kontradiktorische Verfahren anwenden

Der Beschwerdeführer wird vom Beschwerdebeauftragten schriftlich über den Fortgang der Beschwerdebearbeitung informiert.

Wenn der Sachbearbeiter es für notwendig erachtet, eine Lösung für die Beschwerde zu finden, kann eine externe Partei, z.B. ein Sachverständiger, Schadensgutachter, hinzugezogen werden.

Am Ende des Beschwerdeverfahrens erhält der Beschwerdeführer einen Brief und/oder eine E-Mail von dem Unternehmen, in dem die Gründe für das Ergebnis der Untersuchung der Beschwerde, die aufgrund der Beschwerde getroffenen Entscheidungen und der Zeitrahmen, innerhalb dessen die beschlossenen Maßnahmen umgesetzt werden, angegeben sind.

  1. Begriffe

Eine Beschwerde sollte innerhalb von zwei Wochen eingereicht werden, nachdem der Beschwerdeführer weiß oder vernünftigerweise hätte wissen können, dass die Dienstleistungen des Unternehmens Anlass zu einer Beschwerde im Sinne des Beschwerdeverfahrens geben könnten.

Wenn es sich um einen Sachschaden (am oder im Fahrzeug) handelt, sollte der Beschwerdeführer dies dem Unternehmen unverzüglich mitteilen. Um ein Verschulden gegenüber dem Unternehmen festzustellen 1).

Wenn die Frist verstrichen ist, wird die Beschwerde dennoch geprüft, aber der Beschwerdeführer wird aufgefordert, schriftlich zu erklären, warum die Beschwerde nicht unverzüglich (Sachschaden) oder erst nach zwei Wochen (Zustellung) eingereicht wird.

Das Unternehmen wird die Bearbeitung der Beschwerden innerhalb von acht Wochen abgeschlossen haben.

Erweist es sich als unmöglich, innerhalb der in diesem Artikel genannten Fristen eine Lösung für die Beschwerde zu finden, kann das Unternehmen die Frist so lange wie nötig verlängern, vorausgesetzt, der Beschwerdeführer hat dieser Verlängerung schriftlich zugestimmt.

Die unverzügliche Meldung des Sachschadens ist wichtig, um die Kausalität festzustellen. Schließlich kann der Schaden nach dem Gewahrsam des Parkplatzbetreibers entstanden sein.

  1. Streitschlichtungsausschuss Stichting Kwaliteitszorg Parkeren

Wenn der Beschwerdeführer mit dem Ergebnis des Beschwerdeverfahrens nicht einverstanden ist und der Ansicht ist, dass die Beschwerde nicht gelöst wurde, liegt ein Streitfall vor. Die Anfechtung kann schriftlich bei der Parking Quality Assurance Foundation eingereicht werden.

  1. Informationen

Das Unternehmen sorgt dafür, dass die Regelung der breiten Öffentlichkeit und insbesondere den Kunden bekannt gemacht wird, unter anderem durch Veröffentlichung auf der eigenen Website, Bereitstellung von Broschüren und mündlichen Hinweis auf das Beschwerdeverfahren im Falle einer Beschwerde.

  1. Kosten

Dem Beschwerdeführer entstehen keine Kosten für die in diesem Beschwerdeverfahren festgelegte Bearbeitung der Beschwerde.

Wenn der Beschwerdeführer einen (Rechts-)Beistand bei der Bearbeitung der Beschwerde in Anspruch nimmt, gehen die Kosten dafür zu seinen Lasten.

  1. Geheimhaltung

Die an der Bearbeitung von Beschwerden beteiligten Personen sind verpflichtet, die Vertraulichkeit der erhaltenen (persönlichen) Daten zu wahren, deren vertraulicher Charakter bekannt ist oder vernünftigerweise als bekannt angesehen werden muss. Dies bedeutet, dass diese Daten nicht an Dritte weitergegeben werden dürfen.

Eine Ausnahme von der Verschwiegenheitspflicht (im Sinne dieses Artikels Absatz 1) ist zulässig, wenn eine gesetzliche Regelung, ein rechtskräftiges Gerichtsurteil oder eine Verpflichtung von Amts wegen die Offenlegung erfordert.

  1. Verarbeitung persönlicher Daten

Das Unternehmen ist für die Aufzeichnung der Daten verantwortlich.

Das Unternehmen gilt als Verantwortlicher im Sinne des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten und wird einen sorgfältigen Umgang mit den erhaltenen personenbezogenen Daten sicherstellen.

Die in diesem Artikel genannten personenbezogenen Daten werden maximal 2 Jahre nach Abschluss der Bearbeitung der Beschwerde aufbewahrt, es sei denn, es gibt zwingende Gründe, sie länger aufzubewahren.

  1. Inkrafttreten

Das Beschwerdeverfahren wurde am 01.01.2020 angenommen und tritt ab dem oben genannten Datum in Kraft.

Artikel 9 - Preis und Zahlung

Die Preise oder Tarife, die AmstelPark B.V. für den Service berechnet, sind auf der Website oder in der Bestätigungs-E-Mail aufgeführt, die AmstelPark B.V. an den Kunden sendet, wenn der Kunde nicht über die Website bucht.

Die Zahlung muss in Euro während der Buchung über die Website oder innerhalb von 3 Kalendertagen nach Erhalt der Bestätigungs-E-Mail auf ein von AmstelPark B.V. angegebenes Bankkonto erfolgen. Buchungen innerhalb von 24 Stunden vor Erbringung der Dienstleistung werden nur berücksichtigt, wenn die Zahlung innerhalb von 2 Stunden nach Erhalt der Bestätigungs-E-Mail von AmstelPark B.V. an den Kunden erfolgt.

Einwände gegen die Höhe der Rechnung setzen eine Zahlungsverpflichtung nicht aus. Der Kunde ist nicht berechtigt, Beträge, die er der AmstelPark B.V. schuldet, mit (eventuellen) Forderungen des Kunden an die AmstelPark B.V. zu verrechnen.

Wenn Rechnungen nicht innerhalb der vereinbarten Frist bezahlt werden, schuldet der Kunde nach dem Gesetz gesetzliche Zinsen.

Im Falle der Liquidation, des Konkurses, der Pfändung oder der Zahlungseinstellung des Kunden oder wenn der Kunde anderweitig die freie Verwaltung oder freie Verfügung über sein Vermögen verliert, werden die Forderungen von AmstelPark B.V. gegenüber dem Kunden sofort fällig.

Wenn AmstelPark B.V. durch die Nichtzahlung des Kunden gezwungen ist, Maßnahmen zu ergreifen, um die Zahlung dennoch zu erreichen, gehen die damit verbundenen außergerichtlichen Kosten zu Lasten des Kunden. Die außergerichtlichen Kosten werden auf der Grundlage der BIK-Tabelle festgelegt.

Die Zahlung eines bestimmten Geldbetrages dient zunächst zur Begleichung der Kosten, dann zur Zahlung der bereits fälligen Zinsen und schließlich zur Zahlung der Hauptsumme und der laufenden Zinsen, unabhängig davon, ob der Kunde zum Zeitpunkt der Zahlung andere Anweisungen erteilt.

Wenn der Kunde später als geplant zurückkehrt oder die Laufzeit des Vertrages verlängert wird, muss der Kunde AmstelPark B.V. per E-Mail, per SMS oder telefonisch informieren. AmstelPark B.V. stellt dem Kunden zusätzlich € 12,50 pro Tag in Rechnung. Eine frühere Rückgabe als geplant oder eine Verkürzung der Vertragslaufzeit berechtigt den Kunden nicht zu einer Rückerstattung eines vom Kunden bereits gezahlten Betrags und/oder zu einem Nachlass auf einen vom Kunden noch zu zahlenden Betrag.

Artikel 10 - Haftung

AmstelPark B.V. haftet in keinem Fall für Schäden, die der Kunde erleidet, wenn er diese nicht rechtzeitig gemäß den Bestimmungen von Artikel 6 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gemeldet hat.

AmstelPark B.V. haftet niemals für Schäden des Kunden, wenn diese von der Versicherung des Kunden erstattet werden.

AmstelPark B.V. haftet in keinem Fall für Schäden, die der Kunde infolge von Brand (Fundament), (Einbruch) Beschädigung des Fahrzeugs oder Diebstahl oder Unterschlagung des Fahrzeugs, das der Kunde in Verwahrung gegeben hat, erleidet oder erleiden wird, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Schaden während des Zeitraums, in dem das Fahrzeug in Verwahrung gegeben wurde, eingetreten ist, AmstelPark B.V. nicht die Sorgfalt eines ordentlichen Verwahrers angewandt hat und der vom Kunden erlittene Schaden die Folge davon ist.

AmstelPark B.V. haftet niemals für Schäden, die Dritte infolge der Ausführung des Vertrages erleiden, es sei denn, es liegt Vorsatz oder bewusste Fahrlässigkeit seitens AmstelPark B.V. vor. AmstelPark B.V. haftet nicht für Schäden an Autoglas.

Direkter Schaden bedeutet ausschließlich:

die angemessenen Kosten für die Feststellung der Ursache und des Umfangs des Schadens, sofern sich die Feststellung auf einen Schaden im Sinne dieser Bedingungen bezieht;

die angemessenen Kosten, die zur Vermeidung oder Begrenzung von Schäden entstanden sind, sofern der Kunde nachweist, dass diese Kosten zu einer Begrenzung des unmittelbaren Schadens im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geführt haben.

  1. AmstelPark B.V. haftet niemals für indirekte Schäden.
  2. AmstelPark B.V. haftet niemals für Schäden, die durch Unvollständigkeit oder Unzulänglichkeiten der vom Kunden oder in seinem Namen bereitgestellten Informationen verursacht werden.
  3. Stellt sich heraus, dass der vom Kunden reklamierte Schaden bereits zum Zeitpunkt der Übergabe an AmstelPark B.V. am Fahrzeug vorhanden war, werden gemäß der Vereinbarung über die Bearbeitungskosten (Artikel 10 der Vereinbarung) Bearbeitungskosten in Höhe von Euro 78,68 (exkl. MwSt.) in Rechnung gestellt.

Artikel 11 - Höhere Gewalt

Die Parteien sind nicht verpflichtet, irgendeine Verpflichtung aus dem Vertrag zu erfüllen, wenn sie daran durch einen Umstand gehindert werden, der nicht auf ein Verschulden zurückzuführen ist und den sie nach dem Gesetz, einem Rechtsakt oder der allgemein anerkannten Praxis nicht zu vertreten haben.

Unter höherer Gewalt seitens AmstelPark B.V. werden in diesen Bedingungen, neben dem, was in Gesetz und Rechtsprechung verstanden wird, alle äußeren Ursachen verstanden, auf die AmstelPark B.V. keinen Einfluss nehmen kann, durch die AmstelPark B.V. jedoch nicht in der Lage ist, seine Verpflichtungen zu erfüllen. Dazu gehören auch Arbeitsstreiks von (Sub-)Auftragnehmern oder Personal von AmstelPark B.V..

Sobald es AmstelPark B.V. aufgrund des Vorliegens von höherer Gewalt dauerhaft unmöglich ist, seine Verpflichtungen zu erfüllen, hat jede Partei das Recht, den Vertrag für den noch nicht erfüllten Teil aufzulösen, ohne dass die andere Partei zu Schadenersatz verpflichtet ist.

Sofern AmstelPark B.V. die Leistung zum Zeitpunkt des Eintritts der höheren Gewalt bereits erbracht hat, ihre Tätigkeit aber aufgrund höherer Gewalt vorzeitig einstellen muss, ist AmstelPark B.V. berechtigt, dem Kunden den bereits erbrachten oder noch zu erbringenden Teil gesondert in Rechnung zu stellen. Der Kunde ist verpflichtet, diese Rechnung so zu begleichen, als handele es sich um einen separaten Vertrag.

Artikel 12 - Beendigung des Vertrags / Kündigung

Der Kunde hat das Recht, den Vertrag bis zu 24 Stunden vor Erbringung der Dienstleistung kostenlos zu kündigen (zu stornieren).

Wenn der Kunde im Zeitraum von 24 Stunden bis zur Erbringung der Dienstleistung storniert (abbestellt) oder zum vereinbarten Zeitpunkt nicht erscheint (no show), schuldet er/sie das volle vereinbarte Honorar.

AmstelPark B.V. kann den Vertrag mit dem Kunden mit sofortiger Wirkung kündigen, unbeschadet der sonstigen Rechte von AmstelPark B.V. nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn:

der Kunde das vereinbarte Honorar nicht mindestens 1 Stunde vor Erbringung der Dienstleistung bezahlt hat;

der Kunde mit der Erfüllung anderer Verpflichtungen aus dem Vertrag in Verzug gerät, nachdem AmstelPark B.V. ihn in Verzug gesetzt hat und auch nach Ablauf einer angemessenen (Reparatur-)Frist. Für die Anwendung dieses Absatzes ist eine Inverzugsetzung jede Mitteilung, aus der eindeutig hervorgeht, dass AmstelPark B.V. Erfüllung verlangt;

AmstelPark B.V. nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, die begründet sind, dass der Kunde die Verpflichtungen nicht erfüllen wird;

der Kunde für insolvent erklärt wird, ihm ein vorläufiger oder nicht vorläufiger Zahlungsaufschub gewährt wird, er aufgrund einer Pfändung, eines Konkurses oder anderweitig die freie Verwaltung oder freie Verfügung über sein Vermögen verliert, und zwar unabhängig davon, ob die betreffende Gerichtsentscheidung rechtskräftig geworden ist oder der Kunde einen Vergleich außerhalb des Konkurses oder der Gläubiger angeboten hat;

Kunde stirbt

Artikel 13 - Rechte an geistigem Eigentum

AmstelPark B.V. ist Inhaber aller geistigen Eigentumsrechte an seinen Wort- und Bildmarken, Handelsnamen und Domainnamen, wie sie (auch) auf seiner Website (www.cruiseparkeren.nl) aufgeführt sind. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Dinge zu verwenden, zu kopieren, zu vervielfältigen und/oder zu veröffentlichen, es sei denn, AmstelPark B.V. erteilt vorher seine schriftliche Zustimmung.

Artikel 14 - Entschädigung

Der Kunde stellt AmstelPark B.V. von eventuellen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrages einen Schaden erleiden, dessen Ursache anderen als AmstelPark B.V. zuzurechnen ist.

Sollte AmstelPark B.V. von Dritten haftbar gemacht werden, ist der Kunde verpflichtet, AmstelPark B.V. sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich zu unterstützen und unverzüglich alles zu tun, was von ihm in diesem Fall erwartet werden kann. Sollte der Kunde mit der Ergreifung angemessener Maßnahmen in Verzug sein, ist AmstelPark B.V. berechtigt, dies ohne Inverzugsetzung zu tun. Alle daraus resultierenden Kosten und Schäden auf Seiten des Kunden und Dritter gehen zu Lasten und auf Risiko des Kunden.

Artikel 15 - Anwendbares Recht und Streitbeilegung

Auf alle zwischen AmstelPark B.V. und dem Kunden geschlossenen Verträge findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung.

Alle Streitigkeiten, die sich aus Verträgen, die AmstelPark B.V. mit dem Kunden abschließt, oder aus anderen Verträgen zu deren Ausführung ergeben, werden unter Ausschluss jedes anderen Richters von dem zuständigen Richter des Bezirksgerichts Amsterdam behandelt.

Abgesehen von den Bestimmungen in Artikel 15 Absatz 2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen behält sich AmstelPark B.V. das Recht vor, den Kunden vor dem zuständigen Gericht am Wohn- oder Geschäftssitz des Kunden zu verklagen.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN - Shuttle Service

Artikel 1 - Definitionen

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die folgenden Definitionen:

AmstelPark B.V.: die private Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Kunde: die natürliche oder juristische Person oder Personengesellschaft, die die Dienstleistungen von AmstelPark B.V. in Anspruch nehmen möchte und hiermit einen Vertrag mit AmstelPark B.V. abschließt.

Vereinbarung: die Vereinbarung zwischen dem Kunden und

AmstelPark B.V.

Dienstleistung: die Ausführung der Vereinbarung mit AmstelPark B.V., nämlich die Bereitstellung von (Shuttle-)Parkdienstleistungen

Website: die Websites von AmstelPark B.V.: cruiseparkeren.nl und www.bijschipholparkeren.nl, sowie über eine Website von Wiederverkäufern von AmstelPark B.V.

Fahrzeug: das Kraftfahrzeug, das der Kunde AmstelPark B.V. in Verwahrung gibt oder auf einem Gelände von AmstelPark B.V. parkt.

Artikel 2 - Anwendungsbereich

Diese allgemeinen Bedingungen gelten für alle Angebote, Offerten und Verträge von AmstelPark B.V. und dem Kunden, wobei die Anwendbarkeit der vom Kunden verwendeten allgemeinen Bedingungen ausdrücklich ausgeschlossen wird

Eine Abweichung von diesen Bedingungen ist nur möglich, wenn dies zwischen den Parteien im Vertrag schriftlich vereinbart wurde. Diese Bedingungen gelten auch für alle Verträge mit AmstelPark B.V., bei denen zur Ausführung durch AmstelPark B.V. Dritte eingeschaltet werden.

Die Nichtigkeit und/oder Anfechtbarkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Gültigkeit der anderen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nicht nichtig oder anfechtbar sind. Die Parteien werden sich zu diesem Zeitpunkt beraten, um neue Bestimmungen zu vereinbaren, die an die Stelle der nichtigen oder anfechtbaren Bestimmungen treten, wobei, wenn und soweit möglich, der Zweck und der Sinn der ursprünglichen Bestimmung beibehalten werden soll.

Artikel 3 - Das Zustandekommen des Abkommens

Verträge kommen in dem Moment zustande, in dem der Kunde das Angebot von AmstelPark B.V. durch Registrierung auf der Website annimmt oder in dem Moment, in dem der Kunde der von AmstelPark B.V. zugesandten Auftragsbestätigung zustimmt, es sei denn, dass der Kunde aufgrund störender Umstände nicht in der Lage war, der Auftragsbestätigung zuzustimmen und/oder AmstelPark B.V. den Vertrag tatsächlich erfüllt hat und dies dem Kunden bekannt ist oder hätte bekannt sein müssen.

Jedes Angebot, das AmstelPark B.V. dem Kunden in irgendeiner Form macht, ist in jeder Hinsicht immer freibleibend und kann von AmstelPark B.V. innerhalb von fünf Werktagen nach Annahme durch den Kunden widerrufen werden. Mündliche Angebote von AmstelPark B.V. sind nicht bindend, es sei denn, sie werden von AmstelPark B.V. schriftlich bestätigt.

Aus eventuellen Schreib- und/oder Druckfehlern in den Angeboten von AmstelPark B.V. können vom Kunden und/oder Dritten keine Rechte abgeleitet werden.

Artikel 4 - Buchungswebsite

Wenn der Kunde das Angebot von AmstelPark B.V. durch eine Buchung auf der Website annimmt, kommt in diesem Moment ein Vertrag zustande, es sei denn, AmstelPark B.V. nimmt die Buchung des Kunden nicht an und teilt dies dem Kunden mit, ohne dass AmstelPark B.V. verpflichtet ist, dem Kunden Gründe mitzuteilen.

Buchungen über die Website können bis zu 1 Stunde vor der zu erbringenden Dienstleistung vorgenommen werden. Buchungen innerhalb von 1 Stunde vor der zu erbringenden Leistung können nur telefonisch vorgenommen werden, woraufhin der Kunde eine Bestätigungs-E-Mail erhält, die er bestätigen muss.

Die Registrierung auf der Website ist erst möglich, nachdem der Kunde angegeben hat, dass er diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen erhalten hat und mit deren Inhalt einverstanden ist.

Der Kunde ist verpflichtet, seine für die Buchung verlangten Angaben vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen. Der Kunde ist über 18 Jahre alt.

Nach der Buchung erhält der Kunde eine Bestätigungs-E-Mail von AmstelPark B.V.. Wenn die Angaben in der Bestätigungs-E-Mail falsch und/oder unvollständig sind, muss der Kunde dies bis zu 24 Stunden vor der Erbringung der Dienstleistung schriftlich melden.

Mit der Registrierung auf der Website erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass seine (persönlichen/adressbezogenen) Daten von AmstelPark B.V. gespeichert werden und dass die Daten für die Zusendung von Angeboten und Nachrichten von AmstelPark B.V. verwendet werden können. Der Kunde kann sich abmelden, indem er eine E-Mail an info@cruiseparkeren.nl schickt.

Artikel 5 - Ausführung der Vereinbarung

AmstelPark B.V. wird sich bemühen, den Vertrag nach bestem Wissen und Gewissen zu erfüllen, entsprechend dem, was im Rahmen der AmstelPark B.V. übertragenen Aufgabe erwartet werden kann, und wird bei der Erbringung der Dienstleistung alle gebotene Sorgfalt walten lassen. Bei der Verpflichtung von AmstelPark B.V. handelt es sich um eine Verpflichtung zum besten Bemühen, nicht um eine Ergebnisverpflichtung.

AmstelPark B.V. und der Kunde müssen sich gegenseitig jederzeit über Umstände und Entwicklungen informieren, von denen der jeweils andere im Hinblick auf die ordnungsgemäße Ausführung des Vertrags Kenntnis haben muss. Der Kunde ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten verantwortlich, die AmstelPark B.V. von ihm oder auf seine Bitte hin von einem Dritten zur Verfügung gestellt werden.

Der Kunde wird AmstelPark B.V. stets die Möglichkeit geben, die Dienstleistung ordnungsgemäß zu erbringen, einschließlich der Bereitstellung der von AmstelPark B.V. angeforderten Informationen und/oder relevanten Informationen.

AmstelPark B.V. ist berechtigt, bestimmte Tätigkeiten durch Dritte ausführen zu lassen, ohne dass es der Zustimmung des Kunden bedarf. Der Kunde ist nicht berechtigt, Arbeiten selbst oder durch Dritte ausführen zu lassen, die zum Auftrag an AmstelPark B.V. gehören oder gehören könnten.

Artikel 6 - Parken, Rückgabe und Abholung des Fahrzeugs

Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ist der Kunde verpflichtet, AmstelPark B.V. die Rückgabe- und Abholzeit des Fahrzeugs mitzuteilen. Eine Änderung dieser Daten und Zeiten ist bis zu 24 Stunden vor Erbringung der Dienstleistung möglich. Im Falle von unvorhergesehenen Umständen, wie z.B. einer Änderung der Flugzeiten, ist der Kunde verpflichtet, AmstelPark B.V. diese Umstände so schnell wie möglich schriftlich, per E-Mail an info@cruiseparkeren.nl oder telefonisch vor der Ausführung der Dienstleistung mitzuteilen.

Kunden sollten beachten, dass ausreichend Zeit für den Shuttle-Service und seine Verbindung mit dem jeweiligen Flug eingeplant werden sollte. Im Prinzip ist eine Mindestzeit von 30 Minuten nach der Ankunft am Parkplatz selbst, vor der Abfahrt des Transfers selbst, erforderlich. AmstelPark B.V. haftet daher nicht für das Verpassen eines Fluges und andere Folgeschäden aufgrund einer unzureichenden Berücksichtigung des Kunden bei den entsprechenden Verbindungen. Wartezeiten kommen vor und müssen einkalkuliert werden. Als Richtwert gilt, dass Sie mindestens 3 Stunden vor Abflug des Flugzeugs parken sollten und in der Sommerzeit mindestens 4 Stunden vor Abflug des Flugzeugs.

Der Kunde ist verpflichtet, AmstelPark B.V. telefonisch unter der von AmstelPark B.V. angegebenen Telefonnummer darüber zu informieren, dass AmstelPark B.V. das Fahrzeug zum gewünschten Zeitpunkt, 25 Minuten vor der gewünschten Ausführung der Dienstleistung von AmstelPark B.V., in Empfang nehmen soll.

AmstelPark B.V. wird sich dann bemühen, das Fahrzeug zum gewünschten Zeitpunkt in Empfang zu nehmen. Es ist AmstelPark B.V. jedoch gestattet, diese Zeit um maximal 30 Minuten zu überschreiten.

AmstelPark B.V. nimmt ein Fahrzeug in Verwahrung, wenn die Zahlung gemäß der Reservierung erfolgt ist. Wenn die Zahlung noch nicht erfolgt ist, muss der Kunde diese Verpflichtung noch durch eine Pin-Zahlung oder Barzahlung bei der Rückgabe des Fahrzeugs erfüllen. Wenn keine Zahlung erfolgt ist, wird AmstelPark B.V. das Fahrzeug nicht in Verwahrung nehmen.

Alle Mitarbeiter von AmstelPark B.V. haben einen AmstelPark B.V. Ausweis. Der Kunde ist dafür verantwortlich, diesen Ausweis zu überprüfen und das Fahrzeug den Mitarbeitern von AmstelPark B.V. auszuhändigen.

Der Kunde muss das Fahrzeug bei der Rückgabe sofort auf eventuelle Schäden oder Veränderungen im Vergleich zum Zeitpunkt der Rückgabe überprüfen. Sollte das Fahrzeug beschädigt sein, muss der Kunde dies auf dem von ihm zu unterzeichnenden Quittungsformular vermerken (lassen). Andernfalls verliert der Kunde sein Recht auf Reklamationen und/oder Ansprüche wegen möglicher Schäden gegenüber AmstelPark B.V.. Eine detaillierte Schadensaufnahme ist aufgrund der Gegebenheiten an den Parkplätzen und der Arbeit, die die Mitarbeiter von AmstelPark B.V. ohnehin zu leisten haben, nicht möglich. Der Kunde muss daher bei der Fahrzeugübergabe eigene Bilder des Fahrzeugs machen und diese bei der Meldung eines möglichen Schadens als Beweis dafür vorlegen, dass der gemeldete Schaden bei der Abgabe des Fahrzeugs nicht vorhanden war. Bilder, die nicht am Abstellort aufgenommen wurden, werden nicht als Beweismittel akzeptiert. Bitte beachten Sie, dass AmstelPark B.V. für Schäden an Fahrzeugen nur gemäß den Bestimmungen von Artikel 10 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen haftet.

Der Kunde muss dem Mitarbeiter von AmstelPark B.V. bei der Übernahme des Fahrzeugs seinen Vertragsteil und einen Identitätsnachweis vorlegen können. AmstelPark B.V. ist berechtigt, eine Fotokopie dieses Identitätsnachweises anzufertigen. Wenn der Kunde sich nicht ausweisen kann, ist AmstelPark B.V. berechtigt, das Fahrzeug erst dann an den Kunden zurückzugeben, wenn dieser sich ausweisen kann.

Der Kunde trägt die volle Verantwortung für alle Bußgelder, die aufgrund einer Überschreitung der angegebenen Parkzeit und/oder Rückgabezeit um mehr als 30 Minuten anfallen. AmstelPark B.V. übernimmt daher keine Verantwortung und ist nicht für eine Entschädigung haftbar.

Artikel 7 - (Sonstige) Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug kaskoversichern zu lassen und während der Vertragsdauer versichert zu halten, es sei denn, der Kunde kann nachweisen, dass das Fahrzeug nicht kaskoversicherbar ist.

Der Kunde ist gebunden:

sicherstellen, dass alle Geräte (Elektronik) im Fahrzeug ausgeschaltet sind, wenn er das Fahrzeug an AmstelPark B.V. zurückgibt. Wenn das Fahrzeug des Kunden während der Verwahrungszeit nicht funktioniert / nicht anspringt, geht dies vollständig zu Lasten und auf Risiko des Kunden.

bei der Rückgabe des Fahrzeugs die Identität des Mitarbeiters von AmstelPark B.V. durch Vorlage seines Fahrerausweises zu überprüfen. Wenn der Kunde das Fahrzeug an eine Person übergibt, die keinen Fahrerausweis vorgelegt hat, geschieht dies auf Risiko und Rechnung des Kunden.

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Artikel 8A - Beschwerden

Beschwerden über die Erbringung der Dienstleistung müssen vom Kunden auf dem von ihm bei der Rückgabe des Fahrzeugs zu unterzeichnenden Quittungsformular mitgeteilt werden, andernfalls wird der Kunde seine Rechte auf Reklamationen und/oder Ansprüche in Bezug auf mögliche Beschwerden gegenüber AmstelPark B.V. geltend machen.

AmstelPark B.V. wird die Beschwerde innerhalb von 14 Tagen nach Unterzeichnung des Empfangsformulars schriftlich beantworten, indem es eine Antwort an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse schickt.

Wenn Beschwerden nach Ansicht von AmstelPark B.V. begründet sind, bietet AmstelPark B.V. dem Kunden eine Entschädigung an, die AmstelPark B.V. für angemessen hält, wobei diese Entschädigung niemals den Betrag übersteigen darf, den der Kunde an AmstelPark B.V. für die Erbringung der Dienstleistung gezahlt hat.

Artikel 8B - Beschwerdeverfahren

  1. Für die Zwecke dieses Beschwerdeverfahrens gelten die folgenden Definitionen:

ein Beschwerdeführer

Die natürliche oder juristische Person, die eine Beschwerde einreicht. Der Beschwerdeführer kann sein:

- der Kunde

- einen Vertreter im Namen des Kunden

- Verwandte(r) eines verstorbenen Kunden

b Reklamation

eine Beschwerde sein kann:

- ein Ausdruck der Unzufriedenheit mit dem Service

- einen Haftungsanspruch für erlittene Schäden

c Streitfall eine Beschwerde, die, nachdem sie in Übereinstimmung mit diesen Bestimmungen behandelt wurde, nicht zur Zufriedenheit des Beschwerdeführers gelöst wird und der Kunde sie nicht beilegt.

d Urteil eine schriftliche Antwort, die eine Stellungnahme oder Mitteilung zu einer Beschwerde im Namen des Parkplatzanbieters enthält. Ein solches Urteil kann vorläufiger oder endgültiger Natur sein.

  1. Zielsetzung des Beschwerdeverfahrens

Das Beschwerdeverfahren zielt darauf ab:

eine effektive und niedrigschwellige Entgegennahme und Bearbeitung von Unzufriedenheit und Beschwerden mit dem Ziel, die Beschwerde zu lösen;

die Qualität der Dienstleistungen des Unternehmens zu verbessern, falls erforderlich;

  1. Einreichung einer Unzufriedenheitsbekundung und/oder einer Beschwerde

Bei Beschwerden wendet sich der Beschwerdeführer zunächst an den Dienstanbieter (juristische Person)

Der Beschwerdeführer oder sein Vertreter reicht die Beschwerde schriftlich/per E-Mail direkt bei dem Unternehmen ein.

Das Unternehmen wird sich innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Beschwerde mit dem Beschwerdeführer in Verbindung setzen. Wenn der Kontakt nicht zu einer angemessenen Lösung der Beschwerde führt, wird der Beschwerdeführer oder sein Vertreter über die Möglichkeit informiert, die Beschwerde an den Schlichtungsausschuss der Stiftung weiterzuleiten.

Das Unternehmen und der Beschwerdeführer oder sein Vertreter werden versuchen, in gegenseitigem Einvernehmen eine zufriedenstellende Lösung zu finden.

  1. Zulässigkeit

Die Beschwerde des Beschwerdeführers wird für unzulässig erklärt, wenn:

eine Beschwerde betrifft nicht eine erbrachte Dienstleistung

eine Beschwerde von einer Person eingereicht wird, die nicht zum Kreis der Personen gehört, die gemäß Artikel 1 des Beschwerdeverfahrens eine Beschwerde einreichen können.

Wenn die Beschwerde andere als das Unternehmen betrifft.

  1. Bearbeitung von Beschwerden

Nach Erhalt der schriftlichen Beschwerde setzt sich das Unternehmen mit dem Beschwerdeführer in Verbindung, um in Absprache mit ihm zu entscheiden, wie die Beschwerde am besten behandelt werden kann.

Bei der Bearbeitung der Beschwerde wird der Sachbearbeiter des Unternehmens kontradiktorische Verfahren anwenden

Der Beschwerdeführer wird vom Beschwerdebeauftragten schriftlich über den Fortgang der Beschwerdebearbeitung informiert.

Wenn der Sachbearbeiter es für notwendig erachtet, eine Lösung für die Beschwerde zu finden, kann eine externe Partei, z.B. ein Sachverständiger, Schadensgutachter, hinzugezogen werden.

Nach Abschluss der Beschwerdebearbeitung erhält der Beschwerdeführer einen Brief und/oder eine E-Mail von dem Unternehmen, in dem die Gründe für das Ergebnis der Untersuchung der Beschwerde angegeben sind, welche Entscheidungen über und aufgrund der Beschwerde getroffen wurden und innerhalb welchen Zeitrahmens die beschlossenen Maßnahmen umgesetzt werden.

  1. Begriffe

Eine Beschwerde sollte innerhalb von zwei Wochen eingereicht werden, nachdem der Beschwerdeführer weiß oder vernünftigerweise hätte wissen können, dass die Dienstleistungen des Unternehmens Anlass zu einer Beschwerde im Sinne des Beschwerdeverfahrens geben könnten.

Wenn es sich um einen Sachschaden (am oder im Fahrzeug) handelt, sollte der Beschwerdeführer dies dem Unternehmen unverzüglich mitteilen. Um ein Verschulden gegenüber dem Unternehmen festzustellen 1).

Wenn die Frist verstrichen ist, wird die Beschwerde dennoch geprüft, aber der Beschwerdeführer wird aufgefordert, schriftlich zu erklären, warum die Beschwerde nicht unverzüglich (Sachschaden) oder erst nach zwei Wochen (Zustellung) eingereicht wird.

Das Unternehmen wird die Bearbeitung der Beschwerden innerhalb von acht Wochen abgeschlossen haben.

Wenn es sich als unmöglich erweist, innerhalb der in diesem Artikel genannten Fristen eine Lösung für die Beschwerde zu finden, kann das Unternehmen die Frist so lange wie nötig verlängern, sofern der Beschwerdeführer der Verlängerung schriftlich zugestimmt hat.

Die unverzügliche Meldung des Sachschadens ist wichtig, um die Kausalität festzustellen. Schließlich kann der Schaden nach dem Gewahrsam des Parkplatzbetreibers entstanden sein.

  1. Streitschlichtungsausschuss Stichting Kwaliteitszorg Parkeren

Wenn der Beschwerdeführer mit dem Ergebnis des Beschwerdeverfahrens nicht einverstanden ist und der Ansicht ist, dass die Beschwerde nicht gelöst wurde, liegt ein Streitfall vor. Die Anfechtung kann schriftlich bei der Parking Quality Assurance Foundation eingereicht werden.

  1. Informationen

Das Unternehmen sorgt dafür, dass die Regelung der breiten Öffentlichkeit und insbesondere den Kunden bekannt gemacht wird, unter anderem durch Veröffentlichung auf der eigenen Website, Bereitstellung von Broschüren und mündlichen Hinweis auf das Beschwerdeverfahren im Falle einer Beschwerde.

  1. Kosten

Dem Beschwerdeführer entstehen keine Kosten für die in diesem Beschwerdeverfahren festgelegte Bearbeitung der Beschwerde.

Wenn der Beschwerdeführer einen (Rechts-)Beistand bei der Bearbeitung der Beschwerde in Anspruch nimmt, gehen die Kosten dafür zu seinen Lasten.

  1. Geheimhaltung

Die an der Bearbeitung von Beschwerden beteiligten Personen sind verpflichtet, die Vertraulichkeit der erhaltenen (persönlichen) Daten zu wahren, deren vertraulicher Charakter bekannt ist oder vernünftigerweise als bekannt angesehen werden muss. Dies bedeutet, dass diese Daten nicht an Dritte weitergegeben werden dürfen.

Eine Ausnahme von der Verschwiegenheitspflicht (im Sinne dieses Artikels Absatz 1) ist zulässig, wenn eine gesetzliche Regelung, ein rechtskräftiges Gerichtsurteil oder Verpflichtungen von Amts wegen eine Offenlegung erfordern.

  1. Verarbeitung persönlicher Daten

Das Unternehmen ist für die Aufzeichnung der Daten verantwortlich.

Das Unternehmen gilt als Verantwortlicher im Sinne des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten und wird einen sorgfältigen Umgang mit den erhaltenen personenbezogenen Daten sicherstellen.

Die in diesem Artikel genannten personenbezogenen Daten werden maximal 2 Jahre lang aufbewahrt, nachdem die Bearbeitung der Beschwerde abgeschlossen ist, es sei denn, es liegen zwingende Gründe vor, sie länger aufzubewahren.

  1. Inkrafttreten

Das Beschwerdeverfahren wurde am 01.01.2020 angenommen und tritt ab dem oben genannten Datum in Kraft.

Artikel 9 - Preis und Zahlung

Die Preise oder Tarife, die AmstelPark B.V. für den Service berechnet, sind auf der Website oder in der Bestätigungs-E-Mail aufgeführt, die AmstelPark B.V. an den Kunden sendet, wenn der Kunde nicht über die Website bucht.

Die Zahlung muss in Euro während der Buchung über die Website oder innerhalb von 3 Kalendertagen nach Erhalt der Bestätigungs-E-Mail auf ein von AmstelPark B.V. angegebenes Bankkonto erfolgen. Buchungen innerhalb von 24 Stunden vor Erbringung der Dienstleistung werden nur berücksichtigt, wenn die Zahlung innerhalb von 2 Stunden nach Erhalt der Bestätigungs-E-Mail von AmstelPark B.V. an den Kunden erfolgt.

Einwände gegen die Höhe der Rechnung setzen eine Zahlungsverpflichtung nicht aus. Der Kunde ist nicht berechtigt, Beträge, die er der AmstelPark B.V. schuldet, mit (eventuellen) Forderungen des Kunden an die AmstelPark B.V. zu verrechnen.

Wenn Rechnungen nicht innerhalb der vereinbarten Frist bezahlt werden, schuldet der Kunde nach dem Gesetz gesetzliche Zinsen.

Im Falle der Liquidation, des Konkurses, der Pfändung oder der Zahlungseinstellung des Kunden oder wenn der Kunde anderweitig die freie Verwaltung oder freie Verfügung über sein Vermögen verliert, werden die Forderungen von AmstelPark B.V. gegenüber dem Kunden sofort fällig.

Wenn AmstelPark B.V. durch die Nichtzahlung des Kunden gezwungen ist, Maßnahmen zu ergreifen, um die Zahlung dennoch zu erreichen, gehen die damit verbundenen außergerichtlichen Kosten zu Lasten des Kunden. Die außergerichtlichen Kosten werden auf der Grundlage der BIK-Tabelle ermittelt.

Die Zahlung eines bestimmten Geldbetrags dient zunächst der Begleichung der Kosten, dann der Zahlung der bereits fälligen Zinsen und schließlich der Zahlung der Hauptsumme und der laufenden Zinsen, unabhängig davon, ob der Kunde zum Zeitpunkt der Zahlung andere Anweisungen erteilt.

Wenn der Kunde später als geplant zurückkehrt oder die Laufzeit des Vertrages verlängert wird, muss der Kunde AmstelPark B.V. per E-Mail, per SMS oder telefonisch informieren. AmstelPark B.V. stellt dem Kunden zusätzlich € 12,50 pro Tag in Rechnung. Eine frühere Rückgabe als geplant oder eine Verkürzung der Vertragslaufzeit berechtigt den Kunden nicht zu einer Rückerstattung eines vom Kunden bereits gezahlten Betrags und/oder zu einem Nachlass auf einen vom Kunden noch zu zahlenden Betrag.

Artikel 10 - Haftung

AmstelPark B.V. haftet in keinem Fall für Schäden, die der Kunde erleidet, wenn er diese nicht rechtzeitig gemäß den Bestimmungen von Artikel 6 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gemeldet hat.
2. AmstelPark B.V. haftet niemals für Schäden, die der Kunde erleidet, wenn diese Schäden von der Versicherung des Kunden ersetzt werden.
3. AmstelPark B.V. haftet in keinem Fall für Schäden, die der Kunde infolge von Brand (Fundament), (Einbruch) Beschädigung des Fahrzeugs oder Diebstahl oder Unterschlagung des Fahrzeugs, das der Kunde in Verwahrung gegeben hat, erleidet oder erleiden wird, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Schaden während des Zeitraums, in dem das Fahrzeug in Verwahrung gegeben wurde, eingetreten ist, AmstelPark B.V. nicht die Sorgfalt eines ordentlichen Verwahrers angewandt hat und der vom Kunden erlittene Schaden darauf zurückzuführen ist.
4. AmstelPark B.V. haftet niemals für Schäden, die Dritte infolge der Ausführung des Vertrags erleiden, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens AmstelPark B.V. vor. AmstelPark B.V. haftet nicht für Schäden an Autoscheiben.
5. Direkter Schaden bedeutet ausschließlich:
die angemessenen Kosten zur Feststellung der Ursache und des Umfangs des Schadens, soweit es sich um einen Schaden im Sinne dieser Bedingungen handelt;

die angemessenen Kosten, die zur Vermeidung oder Begrenzung von Schäden entstanden sind, sofern der Kunde nachweist, dass diese Kosten zu einer Begrenzung des direkten Schadens im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geführt haben.
6. AmstelPark B.V. haftet niemals für indirekte Schäden.
7. AmstelPark B.V. haftet niemals für Schäden, die durch Unvollständigkeit oder Fehlerhaftigkeit der vom Kunden oder im Namen des Kunden gelieferten Informationen verursacht werden.
8. Wenn sich herausstellt, dass der vom Kunden geltend gemachte Schaden bereits zum Zeitpunkt der Rückgabe des Fahrzeugs an AmstelPark B.V. vorhanden war, werden gemäß der Vertragsregelung Verwaltungskosten in Höhe von Euro 78,68 (exkl. MwSt.) in Rechnung gestellt (Artikel 10 des Vertrags).

Artikel 11 - Höhere Gewalt

Die Parteien sind nicht verpflichtet, eine Verpflichtung aus dem Vertrag zu erfüllen, wenn sie daran durch einen Umstand gehindert werden, der nicht auf ein Verschulden zurückzuführen ist und den sie nicht aufgrund des Gesetzes, eines Rechtsakts oder einer allgemein anerkannten Praxis zu vertreten haben.

Unter höherer Gewalt seitens AmstelPark B.V. werden in diesen Bedingungen, abgesehen von dem, was in Gesetz und Rechtsprechung verstanden wird, alle äußeren Ursachen verstanden, auf die AmstelPark B.V. keinen Einfluss nehmen kann, durch die AmstelPark B.V. aber nicht in der Lage ist, seine Verpflichtungen zu erfüllen. Dazu gehören auch Arbeitsstreiks von (Sub-)Auftragnehmern oder Personal von AmstelPark B.V..

Sobald es AmstelPark B.V. aufgrund des Vorliegens von höherer Gewalt dauerhaft unmöglich ist, seine Verpflichtungen zu erfüllen, hat jede Partei das Recht, den Vertrag für den noch nicht erfüllten Teil aufzulösen, ohne dass die andere Partei zu Schadenersatz verpflichtet ist.

Sofern AmstelPark B.V. die Leistung zum Zeitpunkt des Eintritts der höheren Gewalt bereits erbracht hat, ihre Tätigkeit aber aufgrund höherer Gewalt vorzeitig einstellen muss, ist AmstelPark B.V. berechtigt, dem Kunden den bereits erbrachten oder noch zu erbringenden Teil gesondert in Rechnung zu stellen. Der Kunde ist verpflichtet, diese Rechnung so zu begleichen, als handele es sich um einen separaten Vertrag.

Artikel 12 - Beendigung des Vertrags / Kündigung

Der Kunde hat das Recht, den Vertrag bis zu 24 Stunden vor Erbringung der Dienstleistung kostenlos zu kündigen (zu stornieren).

Wenn der Kunde im Zeitraum von 24 Stunden bis zur Erbringung der Dienstleistung storniert (abbestellt) oder zum vereinbarten Zeitpunkt nicht erscheint (no show), schuldet er/sie das volle vereinbarte Honorar.

AmstelPark B.V. kann den Vertrag mit dem Kunden mit sofortiger Wirkung kündigen, unbeschadet der sonstigen Rechte von AmstelPark B.V. nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn:

der Kunde das vereinbarte Honorar nicht mindestens 1 Stunde vor Erbringung der Dienstleistung bezahlt hat;

der Kunde mit der Erfüllung anderer Verpflichtungen aus dem Vertrag in Verzug gerät, nachdem AmstelPark B.V. ihn in Verzug gesetzt hat und auch nach Ablauf einer angemessenen (Reparatur-)Frist. Für die Anwendung dieses Absatzes ist eine Inverzugsetzung jede Mitteilung, aus der eindeutig hervorgeht, dass AmstelPark B.V. Erfüllung verlangt;

AmstelPark B.V. nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, die begründet sind, dass der Kunde die Verpflichtungen nicht erfüllen wird;

der Kunde für insolvent erklärt wird, ihm ein vorläufiger oder nicht vorläufiger Zahlungsaufschub gewährt wird, er aufgrund einer Pfändung, eines Konkurses oder anderweitig die freie Verwaltung oder freie Verfügung über sein Vermögen verliert, und zwar unabhängig davon, ob die betreffende Gerichtsentscheidung rechtskräftig geworden ist oder der Kunde einen Vergleich außerhalb des Konkurses oder der Gläubiger angeboten hat;

Kunde stirbt

Artikel 13 - Rechte an geistigem Eigentum

AmstelPark B.V. ist Inhaber aller geistigen Eigentumsrechte an seinen Wort- und Bildmarken, Handelsnamen und Domainnamen, wie sie (auch) auf seiner Website (www.cruiseparkeren.nl) aufgeführt sind. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Dinge zu verwenden, zu kopieren, zu vervielfältigen und/oder zu veröffentlichen, es sei denn, AmstelPark B.V. erteilt vorher seine schriftliche Zustimmung.

Artikel 14 - Entschädigung

Der Kunde stellt AmstelPark B.V. von eventuellen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrages einen Schaden erleiden, dessen Ursache anderen als AmstelPark B.V. zuzuschreiben ist.

Sollte AmstelPark B.V. von Dritten haftbar gemacht werden, ist der Kunde verpflichtet, AmstelPark B.V. sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich zu unterstützen und unverzüglich alles zu tun, was von ihm in diesem Fall erwartet werden kann. Sollte der Kunde mit der Ergreifung angemessener Maßnahmen in Verzug sein, ist AmstelPark B.V. berechtigt, dies ohne Inverzugsetzung zu tun. Alle daraus resultierenden Kosten und Schäden auf Seiten des Kunden und Dritter gehen zu Lasten und auf Risiko des Kunden.

Artikel 15 - Anwendbares Recht und Streitbeilegung

Auf alle zwischen AmstelPark B.V. und dem Kunden geschlossenen Verträge findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung.

Alle Streitigkeiten, die sich aus Verträgen, die AmstelPark B.V. mit dem Kunden abschließt, oder aus anderen Verträgen zu deren Ausführung ergeben, werden unter Ausschluss jedes anderen Richters von dem zuständigen Richter des Bezirksgerichts Amsterdam behandelt.

Abgesehen von den Bestimmungen in Artikel 15 Absatz 2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen behält sich AmstelPark B.V. das Recht vor, den Kunden vor dem zuständigen Gericht am Wohn- oder Geschäftssitz des Kunden zu verklagen.